Sie müssen den Verkehrswert (Marktwert) genau wissen.
Für das Verkehrswertgutachten im Sinne des Baugesetzbuch § 194 hat der Gesetzgeber genaue Vorschriften wie ein Verkehrswert (Marktwert) zu ermitteln ist.
Nach einem Besichtigungstermin und wenn alle Unterlagen vorhanden sind kann ich das Verkehrswertgutachten erstellen..
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